Vojta

Die Vojta-Therapie ist eine physiotherapeutische Behandlungsmethode, die das zentrale Nervensystem und den Haltungs- und Bewegungsapparat beeinflusst und dabei den Zugriff auf bereits genetisch verankerte Bewegungsmuster nutzt.

Der tschechische Neurologe und Kinderneurologe Prof. Dr. Václav Vojta entwickelte in den 50er Jahren das nach ihm benannte Vojta-Prinzip. Grundlage der Vojta-Therapie ist die Reflexlokomotion (=Reflex = unbewusste, stets gleiche Reaktion auf bestimmte Reize; Lokomotion = Fähigkeit der Fortbewegung).

Durch eine therapeutische Anwendung der Reflexlokomotion werden beim Patienten die für spontane Bewegungen im Alltag benötigten – unbewusst eingesetzten – Muskelfunktionen, besonders an der Wirbelsäule, aber auch an Armen und Beinen, Händen und Füßen sowie im Gesicht, aktiviert.

Durch bestimmte Reize in definierten Ausgangslagen lässt sich die Steuerungsfähigkeit des Gehirns für Bewegung und Haltung beeinflussen. Bei der Vojta- Therapie werden also „normale“ Bewegungsabläufe wie Greifen, Aufrichten und Laufen nicht primär gelernt und trainiert, vielmehr wird das Gehirn dazu angeregt, „angelegte und von Geburt an vorhandene Bewegungsmuster“ zu aktivieren.

Bei der Vojta-Therapie übt der Therapeut beim Patienten, der sich in Bauch-, Rücken- oder Seitenlage befindet, einen gezielten Druck auf bestimmte Körperzonen aus. Diese Reize führen bei Menschen – und zwar jeden Alters – automatisch, also ohne eine aktive Mitarbeit des Patienten zu einer koordinierten, rhythmischen Aktivierung der gesamten Skelettmuskulatur und zu einer Ansprache von unterschiedlicher Schaltungsebenen des zentralen Nervensystems.

Die Vojta-Therapie wird ebenso wie die Bobath– und PNF-Therapie zur Heilmittel- Gruppe „KG-ZNS (Zentrales Nervensystem)“ gezählt und kann sowohl bei Erwachsenen als auch bei Säuglingen, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen verordnet und angewendet werden.

Die Vojta-Therapie kann als Basistherapie in der Physiotherapie bei nahezu jeder Haltungs- und Bewegungsstörung und zahlreichen Erkrankungen eingesetzt werden. Selbst bei ausgeprägten zerebralen Bewegungsstörungen können Aufrichtungsmechanismen oder Stützfunktionen und kommunikative Fähigkeiten deutlich positiv beeinflusst und verändert werden. Von dem breiten Wirkungsspektrum der Vojta-Therapie können Patienten jeden Alters mit unterschiedlichsten Erkrankungen profitieren. Dazu zählen z.B.:

Zentrale Koordinationsstörungen im Säuglingsalter

Bewegungsstörungen als Folge von Schädigungen des zentralen Nervensystems (u.a. Zerebralparesen, Apoplexie, MS)

Periphere Lähmungen der Arme und Beine (z.B.: Plexusparesen, Spina bifida, Querschnittslähmung)

Verschiedene Muskelerkrankungen

Erkrankungen und Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule, z.B. Wirbelsäulenverkrümmung (Skoliose)

Orthopädisch/ traumatologisch relevante Schädigungen der Schulter und der Arme, der Hüfte und der Beine

Mitbehandlung von Fehlentwicklungen der Hüfte (Hüftgelenksdysplasie/-luxation)

Probleme der Atmungs-, Schluck- und Kaufunktion

Die Vojta-Therapie kann auch schon besonders früh im Säuglings- und Kindesalter angewandt werden, in diesem Alter ist das zentrale Nervensystem noch sehr formbar und springt daher gut auf die gegebenen Reize an. Besonders in dieser Altersgruppe wird auf eine sehr achtsame und umsichtige Ausführung Wert gelegt, sodass die individuellen Grenzen von Kindern und Eltern gleichermaßen geachtet werden.

 

Quelle: https://www.vojta.com/de/

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welcher Arzt verschreibt Physiotherapie?

Ärzte aller Fachrichtungen und Zahnärzte können eine Verordnung für Physiotherapie ausstellen, sofern beim Patienten eine medizinische Indikation besteht.

Welche Verordnung benötige ich für Physiotherapie?

Gesetzlich Versicherte Patienten benötigen eine korrekt ausgestellte Heilmittelverordnung oder eine korrekt ausgestellte Zahnärztliche Heilmittelverordnung.

Auf der Heilmittelverordnung finden Sie unter dem Punkt „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ welches Heilmittel Ihnen verordnet wurde, Mögliche Heilmittel sind: KG, MT, MLD, KG-ZNS/Vojta/ Bobath/PNF

Gegebenenfalls wurde Ihnen auch ein ergänzendes Heilmittel verordnet, dazu zählen Heißluft, Heiße Rolle, Fango, Ultraschall, Elektrotherapie, Kältetherapie

Privat versicherte Patienten benötigen ein Privatrezept von Ihrem Arzt oder Zahnarzt.

Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung immer alle verordneten Heilmittel und ergänzenden Heilmittel an, da dies Einfluss auf die Behandlungszeit hat.

Was sollte ich zur Physiotherapie mitbringen?

Für Ihre erste Behandlung benötigen wir:

ein gültiges Rezept

Ihre gültige Krankenkassenkarte (bei gesetzlich versicherten Patienten)

soweit vorhanden Ihren gültigen Befreiungsausweis

aktuelle Arztberichte, Befunde, OP-Berichte

Bitte bringen Sie außerdem zu jeder Behandlung mit:

ein Bettlaken bzw. Spannbezug

ein großes Handtuch

ein kleines Handtuch

Was soll ich zur Physiotherapie anziehen?

Bequeme Kleidung ist ideal, da dies die Durchführung von Bewegungsübungen und manuellen Techniken erleichtert.

Was kostet eine Physiotherapie-Behandlung?

Bei gesetzlich versicherten Patienten sind die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen im Rahmenvertrag mit den Krankenkassen festgelegt und richten sich nach der Verordnung. Nach § 32 SGB V sind Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet eine Zuzahlung zu den Behandlungskosten zu leisten. Der Eigenanteil enthält 10€ pauschale Verordnungsblattgebühr sowie 10% vom Wert der Verordnung. Wenn Sie einen Befreiungsausweis von der Krankenkasse besitzen, unter 18 Jahre alt sind oder schwanger sind und wegen Erkrankungen in Zusammenhang mit der Schwangerschaft behandelt werden übernimmt die Krankenkasse 100% der Kosten.

Bei Arbeitsunfällen werden die gesamten Kosten von der jeweiligen Berufsgenossenschaft übernommen.

Privatpatienten und Beihilfeversicherte tragen die Kosten der Behandlung selbst und können diese von Ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen. Die Bedingungen dazu sind jedoch unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Versicherung über Ihre vertraglichen Rahmenbedingungen. Gerne erhalten Sie von uns eine Honorarvereinbarung, um diese im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung einzureichen.

Wie lange dauert eine Einheit Physiotherapie?

Bei gesetzlich versicherten Patienten wird uns die Behandlungsdauer durch den Rahmenvertrag mit den Krankenkassen vorgegeben. Bei Krankengymnastik und Manueller Therapie beträgt diese 15 bis 20 min. Bei Manueller Lymphdrainage gibt es 30-, 45- und 60min. Behandlungen, die Zeit ist auf der Heilmittelverordnung festgelegt. Bei KG-ZNS und KG-ZNS-Kinder (Bobath, Vojta, PNF) sind 25 bis 35min. angesetzt. Bei einer durch Ihren Arzt verordneten Doppelbehandlung verdoppelt sich die Behandlungsdauer entsprechend. In diesem Zeitfenster sollen laut Krankenkasse nicht nur die eigentliche Therapie, sondern auch die Vor- und Nachbereitung der Behandlung sowie die Dokumentation stattfinden.

Um Ihre Zeit pro Behandlung noch effektiver zu nutzen bieten wir Ihnen die Möglichkeit zusätzliche Behandlungszeit zu jedem Termin dazu zubuchen. Sprechen Sie uns gerne an!

Bei Arbeitsunfällen/ Verordnungen der Berufsgenossenschaft ist die Behandlungsdauer auf der Rückseite der Verordnung vermerkt.

 

Privatversicherte Patienten erhalten in der Regel 30-60min. Behandlung, dies wird individuell mit Ihnen abgestimmt.

Mir reicht meine Behandlungszeit nicht aus – was kann ich tun?

Wir wissen, wie wichtig es ist, sich die Zeit zu nehmen, um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden zu fördern. Bei gesetzlich versicherten Patienten wird uns die Behandlungsdauer durch den Rahmenvertrag mit den Krankenkassen vorgegeben, oft ist diese Zeit zu knapp bemessen. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Behandlungszeit um 10-40min. zu verlängern umso eine Gesamtbehandlungsdauer von 30-60min. zu erreichen.

Eine weitere Möglichkeit ist eine durch Ihren Arzt verordnete Doppelbehandlung. Hierbei verdoppelt sich die Behandlungsdauer und die Termine halbieren sich entsprechend, bei 6 verordneten Behandlungseinheiten erhalten Sie 3 Termine. Auch hier besteht dann weiterhin die Möglichkeit zusätzliche Behandlungszeit hin zuzubuchen.

Kann ich meinen Therapeuten wechseln?

Ja, oft ist es sogar hilfreich unterschiedliche Therapeuten und somit häufig auch unterschiedliche Behandlungsansätze kennen zu lernen.

Manchmal passt es auch einfach nicht- für einen positiven Behandlungsverlauf ist es wichtig, dass Therapeut und Patient gut zusammenarbeiten können- das ist menschlich und für uns alle völlig ok.

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