Da es durch die verschiedenen Begrifflichkeiten und Verordnungen oft zu Verwirrung und Missverständnissen bezüglich der Behandlungen führt, finden Sie hier nähere Informationen zu den einzelnen Bereichen, Techniken und Ansätzen in der Physiotherapie.
Obwohl der Begriff „Physiotherapie“ seit vielen Jahren – auch im Rahmen der internationalen Angleichung – als übergeordneter Bereich gilt und „PhysiotherapeutIn“ die offizielle Berufsbezeichnung darstellt, finden sich auf Verordnungen nach wie vor häufig der Begriff „Krankengymnastik“ als grundlegende Behandlung. Dies beinhaltet aber genau genommen nur das Basiswissen und die Grundtechniken und kann von jedem Berufsanfänger nach erfolgreicher Ausbildung/ erfolgreichem Studium angewandt werden.
Nahezu alle PhysiotherapeutInnen absolvieren jedoch in der weiteren beruflichen Laufbahn weitere vielfältige Fort- und Weiterbildungen, die zur Erhöhung der Kompetenz in spezifischen medizinischen Bereichen, bezüglich spezieller Körperregionen, Diagnosen oder zu umfassenderen therapeutischen Ansätzen führen. Für die Absolvierung mancher Fortbildungen erhalten Therapeuten abrechnungsfähige Zertifikate, die dann ggf. auch auf der ärztlichen Verordnung erscheinen. Beispiele sind hier „Manuelle Therapie“, „Krankengymnastik auf neurologischer Grundlage (KG ZNS) mit den Bereichen „Voijta“, „Bobath“ oder „PNF“, „KG – Atemtherapie“ oder „Manuelle Lymphdrainage“.
Für all diese Verordnungen können wir in unserer Praxis in Taunusstein die entsprechenden Behandlungen anbieten und darüber hinaus auch Bereiche bedienen, die über die Basisverordnungen hinaus gehen.