BVB/ LHB

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Ärzten wird für die Ausstellung von Heilmittelverordnungen ein Budget vorgegeben. Wenn ein Arzt zu viele Heilmittelverordnungen ausstellt drohen ihm Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Rückzahlungen.

Damit Ärzte, die viele Patienten mit dauerhaften Behandlungsbedarfen haben entlastet werden, gibt es Diagnosen die nicht ins Budget der Ärzte fallen. Ärzte können bei sogenannten extrabudgetären Diagnosen über die vorgegebene Höchstverordnungsmenge pro Rezept hinaus verordnen. Das bedeutet weniger Aufwand für Arztpraxis und Patient, bessere Planbarkeit für Terminen und weniger Rezeptgebühren.

Es gibt drei Arten von extrabudgetären Diagnosen:

Diagnosen mit Langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

Diese Diagnosen benötigen auf lange Sicht Verordnungen z.B.:

Diagnosen mit Besonderen Verordnungsbedarf (BVB)

Schwerwiegende Erkrankungen, die für einen gewisse Zeit eine intensive Verordnung benötigen z.B.

Diagnosen mit einer individuellen Genehmigung