Uns erreichen immer wieder Fragen zu Beihilfepreisen. Die Beihilfe ist aber tatsächlich eine Teilerstattung von Kosten, Beihilfeversicherte gelten somit als Privatpatienten. Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder und Ehepartner in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen.
Differenzen zu den tatsächlich anfallenden Behandlungskosten muss der Patient also selbst tragen oder sich durch eine private Zusatzversicherung absichern.
Die sogenannten Beihilfehöchstsätze legen nur fest in welcher Höhe der Beihilfeversicherte die physiotherapeutischen Behandlungskosten bezuschusst bekommt. Die Liste der Beihilfehöchstsätze ist dementsprechend keine Preisliste für Physiotherapeuten!