Manuelle Therapie

Während bei der Krankengymnastik eher die aktive Übungsbehandlung im Vordergrund steht, konzentriert sich die Manuelle Therapie primär darauf, mit manuellen („per Hand“) durchgeführten Techniken und Impulsen auf eine bestehende Problematik Einfluss zu nehmen.

Dabei geht es vornehmlich um die Behandlung von Funktionsstörungen am Bewegungsapparat. Der therapeutische Ansatz der Manuellen Therapie umfasst von Kiefer- und Kopfgelenken über Wirbelsäule, obere Extremität und untere Extremität bis hin zu den Fußzehen das komplette Gebiet des menschlichen Körpers.

Klassische Indikationen für Manuelle Therapie sind Zustände nach frischen Verletzungen oder Operationen, nach langen Ruhigstellungen oder aber auch bei chronischen und entzündlichen Überlastungserscheinungen, wie z.B.:

Z.n. Frakturen (Extremitäten, z.B. Hand/ Fuß und/ oder der Wirbelsäule)

Z.n. Bandverletzungen (z.B. Kreuzbandriss, Bänderriss am Sprunggelenk)

Z.n. Achillessehnen-OP

Atlas-/ Kopfgelenks- und Kiefergelenksproblematiken (siehe auch im Speziellen „Therapie bei CMD“)

Blockierungen und Instabilitäten der Wirbelsäule, der Rippen oder des Ilio-Sacral-Gelenkes (ISG)

Schultersteife und Schulter-Impingement

Z.n. Läsionen/ OP der Rotatorenmanschette (Schulter)

Chronische Sehnenprobleme am Ellbogen (Tennis-/ Golferellenbogen)

Auch wenn die Maßnahmen der Manuellen Therapie primär durch den Therapeuten erfolgen und sich für den Patient hauptsächlich „passiv“ anfühlen, gehen sie weit über pure Massage- oder Weichteiltechniken hinaus und setzen ebenso wie alle anderen Therapieformen die Mitarbeit und Compliance des Patienten voraus. Ohne das Zutun des Patienten (z.B. in Form von Durchführung der spezifischen zusätzlich instruierten Übungsfolgen Zuhause) wäre auch hier ein langfristiger Therapieerfolg nicht zu erreichen.

Positiv ergänzt werden kann die Manuelle Therapie durch begleitende Maßnahmen der physikalischen Therapie, z.B. in Form von Wärme oder Kälteanwendung, Ultraschall oder Elektrotherapie. Hierdurch werden die betroffenen Strukturen/ Gewebe z.B. durchblutungsfördernd oder schmerzlindernd vor-/ oder nachbereitet. Auch diese sogenannten „Ergänzende Heilmittel“ kann Ihnen Ihr Arzt verschreiben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welcher Arzt verschreibt Physiotherapie?

Ärzte aller Fachrichtungen und Zahnärzte können eine Verordnung für Physiotherapie ausstellen, sofern beim Patienten eine medizinische Indikation besteht.

Welche Verordnung benötige ich für Physiotherapie?

Gesetzlich Versicherte Patienten benötigen eine korrekt ausgestellte Heilmittelverordnung oder eine korrekt ausgestellte Zahnärztliche Heilmittelverordnung.

Auf der Heilmittelverordnung finden Sie unter dem Punkt „Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges“ welches Heilmittel Ihnen verordnet wurde, Mögliche Heilmittel sind: KG, MT, MLD, KG-ZNS/Vojta/ Bobath/PNF

Gegebenenfalls wurde Ihnen auch ein ergänzendes Heilmittel verordnet, dazu zählen Heißluft, Heiße Rolle, Fango, Ultraschall, Elektrotherapie, Kältetherapie

Privat versicherte Patienten benötigen ein Privatrezept von Ihrem Arzt oder Zahnarzt.

Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung immer alle verordneten Heilmittel und ergänzenden Heilmittel an, da dies Einfluss auf die Behandlungszeit hat.

Was sollte ich zur Physiotherapie mitbringen?

Für Ihre erste Behandlung benötigen wir:

ein gültiges Rezept

Ihre gültige Krankenkassenkarte (bei gesetzlich versicherten Patienten)

soweit vorhanden Ihren gültigen Befreiungsausweis

aktuelle Arztberichte, Befunde, OP-Berichte

Bitte bringen Sie außerdem zu jeder Behandlung mit:

ein Bettlaken bzw. Spannbezug

ein großes Handtuch

ein kleines Handtuch

Was soll ich zur Physiotherapie anziehen?

Bequeme Kleidung ist ideal, da dies die Durchführung von Bewegungsübungen und manuellen Techniken erleichtert.

Was kostet eine Physiotherapie-Behandlung?

Bei gesetzlich versicherten Patienten sind die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen im Rahmenvertrag mit den Krankenkassen festgelegt und richten sich nach der Verordnung. Nach § 32 SGB V sind Versicherte bei gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet eine Zuzahlung zu den Behandlungskosten zu leisten. Der Eigenanteil enthält 10€ pauschale Verordnungsblattgebühr sowie 10% vom Wert der Verordnung. Wenn Sie einen Befreiungsausweis von der Krankenkasse besitzen, unter 18 Jahre alt sind oder schwanger sind und wegen Erkrankungen in Zusammenhang mit der Schwangerschaft behandelt werden übernimmt die Krankenkasse 100% der Kosten.

Bei Arbeitsunfällen werden die gesamten Kosten von der jeweiligen Berufsgenossenschaft übernommen.

Privatpatienten und Beihilfeversicherte tragen die Kosten der Behandlung selbst und können diese von Ihrer Krankenversicherung erstattet bekommen. Die Bedingungen dazu sind jedoch unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Versicherung über Ihre vertraglichen Rahmenbedingungen. Gerne erhalten Sie von uns eine Honorarvereinbarung, um diese im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung einzureichen.

Wie lange dauert eine Einheit Physiotherapie?

Bei gesetzlich versicherten Patienten wird uns die Behandlungsdauer durch den Rahmenvertrag mit den Krankenkassen vorgegeben. Bei Krankengymnastik und Manueller Therapie beträgt diese 15 bis 20 min. Bei Manueller Lymphdrainage gibt es 30-, 45- und 60min. Behandlungen, die Zeit ist auf der Heilmittelverordnung festgelegt. Bei KG-ZNS und KG-ZNS-Kinder (Bobath, Vojta, PNF) sind 25 bis 35min. angesetzt. Bei einer durch Ihren Arzt verordneten Doppelbehandlung verdoppelt sich die Behandlungsdauer entsprechend. In diesem Zeitfenster sollen laut Krankenkasse nicht nur die eigentliche Therapie, sondern auch die Vor- und Nachbereitung der Behandlung sowie die Dokumentation stattfinden.

Um Ihre Zeit pro Behandlung noch effektiver zu nutzen bieten wir Ihnen die Möglichkeit zusätzliche Behandlungszeit zu jedem Termin dazu zubuchen. Sprechen Sie uns gerne an!

Bei Arbeitsunfällen/ Verordnungen der Berufsgenossenschaft ist die Behandlungsdauer auf der Rückseite der Verordnung vermerkt.

 

Privatversicherte Patienten erhalten in der Regel 30-60min. Behandlung, dies wird individuell mit Ihnen abgestimmt.

Mir reicht meine Behandlungszeit nicht aus – was kann ich tun?

Wir wissen, wie wichtig es ist, sich die Zeit zu nehmen, um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden zu fördern. Bei gesetzlich versicherten Patienten wird uns die Behandlungsdauer durch den Rahmenvertrag mit den Krankenkassen vorgegeben, oft ist diese Zeit zu knapp bemessen. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Behandlungszeit um 10-40min. zu verlängern umso eine Gesamtbehandlungsdauer von 30-60min. zu erreichen.

Eine weitere Möglichkeit ist eine durch Ihren Arzt verordnete Doppelbehandlung. Hierbei verdoppelt sich die Behandlungsdauer und die Termine halbieren sich entsprechend, bei 6 verordneten Behandlungseinheiten erhalten Sie 3 Termine. Auch hier besteht dann weiterhin die Möglichkeit zusätzliche Behandlungszeit hin zuzubuchen.

Kann ich meinen Therapeuten wechseln?

Ja, oft ist es sogar hilfreich unterschiedliche Therapeuten und somit häufig auch unterschiedliche Behandlungsansätze kennen zu lernen.

Manchmal passt es auch einfach nicht- für einen positiven Behandlungsverlauf ist es wichtig, dass Therapeut und Patient gut zusammenarbeiten können- das ist menschlich und für uns alle völlig ok.

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