22
Dez.
Zuzahlungsbefreiung/Befreiungsausweis
in FAQ
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Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie Zuzahlungen bis zu der Belastungsgrenze die im §62 SGB V festgelegt ist leisten. Nach Erreichen der Belastungsgrenze ist es möglich sich für das laufende Kalenderjahr von der Zuzahlung befreien zu lassen. Dies müssen Sie bei ihrer Krankenkasse beantragen und erhalten somit auch ggf. zu viel geleistete Zuzahlungen erstattet.
Sie als Versicherter sollten Ihre Zuzahlung selbst im Blick behalten und alle Quittungen von geleisteten Zuzahlungen aufbewahren, denn die Krankenkassen informieren Sie nicht automatisch, wenn Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben.
Es gilt:
- Als Versicherter müssen Sie pro Kalenderjahr nicht mehr als 2% der Bruttoeinnahmen als Zuzahlung leisten
- Bei chronisch kranken Patienten gilt eine Grenze von 1% der Bruttoeinnahmen
- Für Bezieher von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage um die Belastungsgrenze für die Bedarfsgemeinschaft zu ermitteln